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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18.OVG (https://dejure.org/2019,18687)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.2019 - 6 A 11610/18.OVG (https://dejure.org/2019,18687)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 6 A 11610/18.OVG (https://dejure.org/2019,18687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen als einheitliche öffentliche Einrichtung; Verschonungsdauer; Baulandqualität

  • Wolters Kluwer

    Abrechnungseinheit; abstrakte Nutzbarkeit; Anbaustraße; Ausbaubeitragsrecht; Bauland; Baulandqualität; Bebauungszusammenhang; B...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a
    Abrechnungseinheit; abstrakte Nutzbarkeit; Anbaustraße; Ausbaubeitragsrecht; Bauland; Baulandqualität; Bebauungszusammenhang; Beitrag; Beitragspflicht; Beitragsrecht; Beitragssatzung; einheitliche öffentliche Einrichtung; Einrichtung; Entstehen der Beitragspflicht; ...

  • rechtsportal.de

    KAG § 10a Abs. 5 S. 3
    Gemeindlich erlaubte Bildung einer einzigen einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen; Trennende Wirkung von Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang; Verbindungsfunktion von Straßen zwischen bebauten Gebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die in kleineren Gemeinden die Bildung einer einzigen einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen gemäß § 10 a KAG erlaubt (vgl. BVerfG, B. v. 25.6.2014, - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - BVerfGE 137, 1 = NVwZ 2014, 1448, Rn. 62) kann nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang oder diesen ähnliche größere unbebaubare Flächen zwischen den bebauten Gebieten liegen.

    20 Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (‒ 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 ‒ BVerfGE 137, 1 = NVwZ 2014, 1448, Rn. 46, 55) entschieden, dass die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße als Teil einer einheitlichen öffentlichen Verkehrseinrichtung nur für diejenigen Grundstücke in Betracht kommt, die von dieser einen jedenfalls potentiellen Gebrauchsvorteil haben, bei denen sich also der Vorteil der Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt.

    Der beitragspflichtige Vorteil liegt danach in der Möglichkeit der besseren Erreichbarkeit der beitragspflichtigen Grundstücke und der besseren Nutzbarkeit des Gesamtverkehrssystems sowie dessen Aufrechterhaltung und Verbesserung als solchem (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58).

    Der Satzungsgeber muss deshalb bei der Ausübung seines Gestaltungsermessens über die Festlegung abgrenzbarer Gebietsteile (vgl. § 10a Abs. 1 Satz 4 KAG) darauf achten, dass die dort liegenden Grundstücke einen solchen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 63 f.).

    Die Voraussetzung eines konkret zurechenbaren Vorteils aufgrund einer ausreichend engen "Vermittlungsbeziehung" zwischen den eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen hinsichtlich des Anschlusses an das übrige Straßennetz (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58) bedeutet danach für Großstädte und Gemeinden ohne zusammenhängendes Gebiet im Allgemeinen die Notwendigkeit zur Bildung mehrerer einheitlicher öffentlicher Einrichtungen von Anbaustraßen (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 62).

    In kleinen Gemeinden - insbesondere solchen, die nur aus einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort bestehen - werden sich hingegen einheitliche öffentliche Einrichtung und Gemeindegebiet häufig decken (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64).

    Ob die herangezogenen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben, hängt nicht von der politischen Zuordnung eines Gebiets, sondern vor allem von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab, etwa der Größe, der Existenz eines zusammenhängenden bebauten Gebiets, der Topografie wie der Lage von Bahnanlagen, Flüssen und größeren Straßen oder der typischen tatsächlichen Straßennutzung (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64).

    Vielmehr kann dennoch ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Des Weiteren hat eine Gemeinde zu berücksichtigen, dass Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand bei der Bildung einer Abrechnungseinheit nur zusammengeschlossen werden dürfen, wenn dies nicht zu einer Umverteilung von Ausbaulasten führt, die auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O., Rn. 65).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Auch Bahnanlagen und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur darstellen, die den Zusammenhang einer ansonsten zusammenhängenden Bebauung aufhebt (OVG RP, U. v. 10.12.2014 - 6 A 10853/14 -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, U. v. 10.12.2014 - 6 A 10853/14 -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Solche Außenbereichsflächen oder diesen ähnliche größere unbebaubare Flächen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG - für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, KStZ 2015, 75; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp) haben unabhängig davon eine trennende Wirkung, ob sie ohne ins Gewicht fallende Wartezeiten oder andere Hindernisse überwunden werden können (hierzu OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    22 Auch Bahnanlagen und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur darstellen, die den Zusammenhang einer ansonsten zusammenhängenden Bebauung aufhebt (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    So kann einer erhöht angelegten Bundesstraße keine trennende Wirkung zukommen, wenn sie an vier Stellen Unterführungen und an zwei Stellen Überführungen aufweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Diese Umstände können einen gravierend unterschiedlichen Ausbaubedarf auslösen: Während kürzlich erstmals hergestellte Erschließungsanlagen in einem Neubaugebiet im Allgemeinen auf längere Sicht nicht erneuert werden müssen, weisen die Straßen in schon länger bestehenden Baugebieten, deren übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, häufig einen akuten Erneuerungsbedarf auf (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

    Liegen Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand vor, kann außer der Bildung mehrerer öffentlicher Einrichtungen auch die Aufnahme einer Verschonungsregelung nach § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG in die Beitragssatzung in Betracht kommen, um eine gleichheitswidrige Verteilung von Ausbaulasten zu verhindern (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG - AS 43, 139 = KStZ 2015, 75).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Auch einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Vielmehr kann dennoch ein räumlicher Zusammenhang aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

    Dabei kommt dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Dabei ist auf die abstrakte Möglichkeit der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks abzustellen (wie OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01 -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 235).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -, AS 29, 386 = KStZ 2002, 235) ist dabei auf die abstrakte Möglichkeit der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks abzustellen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    21 Von einer zusammenhängenden Bebauung in diesem Sinn kann nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 875 = KStZ 2015, 213).

    Solche Außenbereichsflächen oder diesen ähnliche größere unbebaubare Flächen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Juli 2018 - 6 C 11654/17.OVG - für die Saar: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, KStZ 2015, 75; für die Mosel: OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, esovgrp) haben unabhängig davon eine trennende Wirkung, ob sie ohne ins Gewicht fallende Wartezeiten oder andere Hindernisse überwunden werden können (hierzu OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Zwar beträgt die übliche Nutzungsdauer von Verkehrsanlagen nach allgemeinen Erfahrungswerten ungefähr 20 Jahre (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, AS 35, 71 = KommJur 2008, 221) bzw. 20 bis 25 Jahre (BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 6 B 10.132 -, BayVBl 2013, 211; ähnlich HessVGH, Beschluss vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599; OVG NW, Urteil vom 20. August 2002 - 15 A 583/01 -, KStZ 2003, 150).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Dieser Spielraum ist allerdings überschritten, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 6 A 11120/17.OVG -, KommJur 2018, 271), etwa weil er nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder diesen ein ihnen offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beimisst oder in sich widersprüchlich ist.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    Eine Straße ist nur "zum Anbau bestimmt", wenn und soweit an sie angebaut werden darf, also wenn und soweit sie die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder sonstwie in beachtlicher Weise nutzbar macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18
    39 (1) Die Pflicht zur Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge setzt neben der Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit die bauliche oder in ähnlicher Weise qualifizierte Nutzbarkeit des zu veranlagenden Grundstücks voraus; Außenbereichsgrundstücke sind auch dann nicht beitragspflichtig, wenn sie bebaut sind (OVG RP, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 583/01

    Keine Anliegerbeiträge für neugestaltete Fußgängerzone in Essen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11862/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid zu

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08

    Erschließung; Erschließungslast; Erschließungsanlage; erstmalige Herstellung;

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904/17

    Heilung eines unwirksamen Straßenbauausbaubeitrags bei Mitwirkung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11881/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; verfassungsrechtlich unzulässige Umverteilung von

  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    An die ungehinderten Querungsmöglichkeiten einer solchen Zäsur sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je größer die Gebietsteile sind, die von ihr getrennt werden (OVG RP, Urteil vom 4.6.2019 - 6 A 11610/18 - juris).

    Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 NKAG können Satzungen über kommunale Abgaben nur innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen rückwirkend erlassen werden.Das rückwirkende Inkraftsetzen einer Abgabensatzung ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingegriffen wird, sondern eine Norm lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; OVG RP, Urteil vom 4.6.2019 - 6 A 11610/18 - juris Rn. 16 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14 - juris Rn. 54).

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist dagegen ein satzungsrechtlicher Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (OVG RP, Urteil vom 4.6.2019 - 6 A 11610/18 - juris Rn. 16).

  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20

    Neuzuteilung von Anschriften und Hausnummer

    Denn die Baulandqualität vermittelnde verkehrliche Erschließung bemisst sich nicht danach, von welcher Verkehrsanlage aus die leitungsgebundene Ver- und Entsorgung des Grundstücks erfolgt (OVG RP, Urteil vom 4.6.2019 - 6 A 11610/18.OVG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Satzungsänderungen nach abgeschlossenen und selbst während laufender Bauarbeiten werden in Rechtsprechung und Literatur als tatbestandlich rückanknüpfend qualifiziert (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 29. September 1999 - 4 ZEO 844/98 -, juris, Rn. 13; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 A 11610/18 -, juris, Rn. 16; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 9 KN 160/18 -, juris, Rn. 237; Holtbrügge, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 34 ; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist deshalb ein satzungsrechtlicher Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (OVG RP, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 A 11610/18.OVG -, juris Rn. 16, m.w.N.).
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